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Österreich

In Österreich beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe:

für Kraftfahrzeuge (ausgenommen Motorfahrräder) mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h und bei Anhängern, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h überschritten werden darf: 1,6 mm
für Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg: 2 mm
für Winterreifen in Radialbauweise: 4 mm (in Diagonalbauweise: 5 mm); wobei diese Vorschrift nur gilt, wenn eine straßenpolizeiliche Anordnung befolgt werden muss (das heißt: mittels Verkehrszeichen die Verwendung von Winterreifen vorgeschrieben wird - sonst gelten auch für Winterreifen 1,6 mm).
für Motorfahrräder: 1 mm


 

 

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